Überwachungsmonitor
aus dem Palast der Republik
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Überwachungsmonitor aus dem Palast der Republik
Monitore im Technischen Beobachtungszentrum dienten der umfassenden Überwachung der Innen- und Außenbereiche des Gebäudes. Der Palast der Republik war öffentlich zugänglich, aber auch Sitz des Parlaments. Deshalb stufte das Ministerium für Staatssicherheit ihn als besonderes „Sicherungsobjekt“ ein. Kontrollen sollten Gefahren abwenden und zugleich „provokante“ Handlungen verhindern: Angestellte wurden überprüft, Besucherinnen und Besucher observiert, Telefone abgehört und zentrale Bereiche mit Kameras beobachtet. DDR-kritische Personen wie Udo Lindenberg, der im Oktober 1983 im Großen Saal auftrat, wurden systematisch bespitzelt.
Heute wirkt dieser Monitor wie ein altmodisches Überbleibsel aus einer anderen Epoche. Doch damals war er ein Spitzenprodukt der Überwachungstechnik!
In den 70er und 80er Jahren, als der Palast der Republik noch stand, vereinte er mehrere Funktionen unter einem Dach: Kultur- und Freizeitzentrum, Ort politischer Großveranstaltungen und nicht zuletzt Parlamentssitz. Für die Staatssicherheit der DDR galt er somit als „Besonderes Sicherungsobjekt“. Mit ungeheurem technischem Aufwand überwachte sie die Innen- und Außenbereiche des Gebäudes.
Alle Angestellten wurden peinlich genau überprüft, die Telefonkabinen im Palast abgehört, 16 Kameras filmten die wichtigsten Knotenpunkte in allen öffentlichen Bereichen, im Keller und am Bühnenausgang. Die Sicherung der Außenanlagen übernahm das Wachregiment Feliks Dzierżyński des Ministeriums für Staatssicherheit, unterstützt von zwölf weiteren Kameras.
Im Technischen Beobachtungszentrum im dritten Geschoss des Gebäudes überwachten Angestellte der Staatssicherheit alle Bewegungen im Palast. Dem Operativen Leitzentrum, einer Diensteinheit der Hauptabteilung VIII des Ministeriums für Staatssicherheit, oblag die Koordinierung der Beobachtungen sowie der Nachrichten- und Funkverbindungen. Es befand sich im Marstall direkt neben dem Palast. Durch einen unterirdischen Gang waren die beiden Gebäude miteinander verbunden.
Doch wer oder was sollte besonders „beobachtet“ werden? Darüber gibt eine interne Fachschulabschlussarbeit des Ministeriums für Staatssicherheit an der Juristischen Hochschule Potsdam aus dem Jahr 1979 Auskunft: „alle Menschenansammlungen, insbesondere jugendliche Gruppierungen; Demonstrativhandlungen; Aktivitäten von Kamerateams des nichtsozialistischen Auslands, abgestellte Gegenstände, parkende bzw. haltende Kraftfahrzeuge im Bereich der Auffahrt zur Volkskammer“.
Die Überwachung durch die Staatssicherheit der DDR ist seit dem politischen Umbruch von 1989 Vergangenheit – doch Kameras im öffentlichen Raum sind weiterhin ein Teil unseres Alltags. In Deutschland ist öffentliche Überwachung bis heute ein gesellschaftlich hochsensibles Thema. Was ist höher zu bewerten? Persönlichkeitsrechte oder Sicherheitsaspekte? Die intensiv geführte Debatte wird durch immer ausgefeiltere technische Möglichkeiten wie Gesichtserkennung oder das Erstellen lückenloser Bewegungsprofile weiter angetrieben.